Kopfzeile

Inhalt

12. April 2017
Mit seiner Kulturvorlage „Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern“ setzt der Stadtrat, in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat, Akzente für die grossen Kulturbetriebe. Er trägt die Übergangsfinanzierung zur Milderung der Sparmassnahmen bei diesen Kulturbetrieben mit. Dazu beantragt er für die Jahre 2018–2020 einen Kredit von 1.05 Mio. Franken. Zusätzlich will er zwei Motionen aus dem städtischen Parlament entgegennehmen: Die eine fordert die Weiterplanung einer neuen Theaterinfrastruktur, die andere verlangt die Darlegung der Entwicklungsmöglichkeiten für Lucerne Festival und Luzerner Sinfonieorchester. Daher will er mit einer Testplanung auf dem Theaterplatz starten. Schliesslich will der Stadtrat mit einer neuen Regelung die Zukunft des Verkehrshauses der Schweiz unterstützen.
Der Kanton und die Stadt Luzern schlagen eine Übergangsfinanzierungslösung für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern vor, der die Folgen der Beitragskürzung aus dem kantonalen Sparprogrammes KP 17 teilweise abfedern soll. Stadt und Kanton leisten jährlich zusätzlich 1 Mio. Franken an den Zweckverband und teilen sich diese Kosten im Verhältnis von 50 zu 50 Prozent. Damit soll der derzeit vertragslose Zustand, der aufgrund der durch den Zweckverband Ende 2016 ausgesprochenen Kündigungen eingetreten ist, wieder beseitigt werden. Die Übergangsfinanzierung ist auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 ausgelegt. Mit dieser Übergangsfinanzierung wird ein Auftrag des Kantonsrates erfüllt (siehe dazu die Medienmitteilung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe von Mittwoch, 12. April 2017).

Der Stadtrat von Luzern unterbreitet diesen Vorschlag dem städtischen Parlament in einem entsprechenden Bericht und Antrag. Zusätzlich nimmt der Stadtrat in diesem Bericht und Antrag zu den beiden Motionen 8 und 13 aus dem Grossen Stadtrat Stellung.

Mit der Motion 8 vom 20. September 2016 von Michael Zeier-Rast namens der Spezialkommission Neues Theater Luzern (NTL) wird der Stadtrat aufgefordert, zusammen mit dem Kanton (Zweckverband Grosse Kulturbetriebe) eine neue Planung für die Infrastruktur des Luzerner Theaters und der Weiterentwicklung des „Theater Werk Luzern“ in Angriff zu nehmen. Die am 5. Oktober 2016 eingegangene Motion 13 von Marcel Lingg und Peter With namens der SVP-Fraktion und Laura Grüter Bachmann und Fabian Reinhard namens der FDP-Fraktion fordert den Stadtrat auf, dem Parlament darzulegen, wie er die zukünftige Entwicklung der Festivalstadt Luzern, insbesondere des Lucerne Festivals und des Luzerner Sinfonieorchesters beurteilt und welche Massnahmen er zur Umsetzung vorsieht, damit diese Festival- und Kulturinstitutionen in Zukunft auf ein funktionierendes Umfeld und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zählen können.

In der Analyse der Diskussionen und Entscheide zum Projekt Neues Theater Luzern / Salle Modulable stellte der Zweckverband fest, dass die Notwendigkeit einer neuen Theaterinfrastruktur an sich auf eine recht breite Zustimmung stiess. Vor diesem Hintergrund kommt der Zweckverband zur Überzeugung, dass ein neuer Anlauf für ein Projekt für eine neue Theaterinfrastruktur an die Hand genommen werden sollte. Diese Arbeit sollte in enger Abstimmung mit den politischen Instanzen von Kanton und Stadt Luzern erfolgen.

Im Rahmen einer Aussprache zwischen Regierungsrat und Stadtrat im März 2017 einigte man sich im Grundsatz darauf, die Übergangsfinanzierung wie dargestellt sicherstellen und die infrastrukturellen Fragen rund um eine Erneuerung des Theatergebäudes gemeinsam weiterverfolgen zu wollen. Der Zweckverband ist verantwortlich, die erforderlichen Grundlagen zu erarbeiten und Grundlagenentscheide vorzubereiten. Daher beantragt der Stadtrat dem Parlament beide Motionen zu überweisen.

Theaterplatz im Fokus
In Absprache mit dem Regierungsrat lässt der Stadtrat städtebauliche und stadtplanerische Abklärungen zum Standort Theaterplatz durchführen. Es geht um eine Testplanung rund um den Theaterplatz bzw. die Frage, welches Gebäudevolumen an diesem Standort zusätzlich verträglich ist und wie dieses anzuordnen wäre. Ferner geht es um die städtebauliche Thematik betreffend das heutige Gebäude, seine Erhaltenswürdigkeit und seinen Zustand bzw. die Frage, welche An- und Umbauten dieses zulassen würde.

Unterstützung für das Verkehrshaus der Schweiz
Die städtischen Stimmberechtigten haben 2007 dem Baurechtsvertrag zwischen der Stadt und dem Verkehrshaus der Schweiz zugestimmt. Es wurde dem Museum eingeräumt, um auf dem Baurechtsgrundstück weiterhin das Verkehrshaus der Schweiz zu betreiben. Das durch die Stadt Luzern an den Verein Verkehrshaus der Schweiz eingeräumte Baurecht hat einen Wert von Fr. 945‘381 pro Jahr.

Die Kulturbotschaft 2016–2020 des Bundes sieht eine Neuausrichtung der Museumsförderung vor, der zufolge Betriebsbeiträge an Museen künftig in einer offenen Ausschreibung zu vergeben sind. Das Förderungskonzept des Bundes ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Da auf der Basis dieser Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern unentgeltliche Baurechte künftig als Sachleistungen angesehen werden, die für die Bestimmung des maximalen Bundesbeitrages nicht anrechenbar sind, wurde vereinbart, dass die Stadt Luzern dem Verkehrshaus künftig ein entgeltliches Baurecht gewährt und im Gegenzug dem Verein Verkehrshaus der Schweiz einen Subventionsbeitrag ausrichtet, der dem Wert des Baurechtes entspricht. Damit schafft die Stadt Luzern zuhanden des Museums die Voraussetzung, dass der Wert des städtischen Baurechtsgrundstückes bei der Bemessung des Bundesbeitrages zur Anrechnung kommen kann. Ob dies auch tatsächlich zu einem höheren Bundesbeitrag führt, bleibt offen und ist den Bundesbehörden überlassen.

Dokumente Grosser Stadtrat:
+ Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern (Bericht und Antrag 10/2017)
Name
Medienmitteilung Stadt Luzern Download 0 Medienmitteilung Stadt Luzern
Medienmitteilung Kanton Luzern Download 1 Medienmitteilung Kanton Luzern